Spendenabsetzbarkeit
Seit 1. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit!
Spenden, die seither getätigt wurden, müssen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr von Ihnen nachgewiesen werden. Stattdessen werden diese von Herzkinder Österreich für Sie an das Finanzamt gemeldet
Um dies tun zu können, brauchen wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben:
– Ihren Namen laut Meldebestätigung
– Ihr Geburtsdatum
Bitte übermitteln Sie uns einmalig Ihre Daten!
Spenden - Hotline: 0800 700 752
Email: office@herzkinder.at
Spendenbegünstigung-Reg.Nr.: SO1145
Spendengütesiegel-Reg.Nr.: 05691
Herzlichen Dank!
Herzkinder sind noch viel mehr...
Viele unserer Ideen möchten verwirklicht werden! Dazu brauchen wir aber Deine Unterstützung, denn Veranstaltungen müssen geplant und organisiert werden und für viele Dinge müssen auch wir bezahlen.