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Ihre Spende ist gemäß Spendenbegünstigungsbescheid § 4a Z. 3 und 4 EStG des BMF (Finanzamt Wien 1/23) vom 12.06.2009 steuerlich absetzbar und zwar rückwirkend ab 01.01.2009!
So setzen Sie Ihre Spende von der Steuer ab:
Sie spenden wie gewohnt an Herzkinder Österreich.
Im Folgejahr erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Bestätigung über alle Spenden des vorangegangenen Jahres als Beleg fürs Finanzamt.
Ihre gesamten Jahresspenden können Sie bis zu einer Höhe von 10 % Ihrer Vorjahreseinkünfte als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der im vergangenen Jahr bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.
Was brauchen Sie für das Finanzamt?
Für die Jahre 2009 und 2010 müssen Belege vorgewiesen werden können, die folgende Angaben enthalten:
- Name der empfangenden Organisation
- Name und Anschrift des Spenders
- Betrag der Spende
Als Beleg sollte somit die Einzahlungsbestätigung (Erlagschein oder Kontoauszug) oder eine von der Organisation ausgestellte Spendenbestätigung ausreichend sein.
Jetzt online Spenden – ich helfe jetzt!


